nicht gefährliche Abfälle sind z.B.

  • Bauschutt
    Putz, Beton, Naturstein, Keramik, Fliesen, Dachziegel, Ziegelsteine
    (kein Ofen- oder Schornsteinabriß, ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Baumischschutt
    Bauschutt, Beton, Gemische aus Kabel, Rohre, Verpackungen, Metalle, Glas, Holz AI-III, Folien, leere Farbeimer, Tapetenreste
    (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Beton
    reine Betonreste, alte Gehwegplatten, Borde, Fundamente
    (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Baustoffe auf Gipsbasis
    Gipskartonplatten, Gips, Ytong, Gasbeton
    (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • A I-III Holz
    naturbelassenes Holz, Paletten, Innentüren, Deckenpaneele, Bauspanplatten, Dielen
    (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Asphalt
    Asphalt, teerfrei, von prov. Baustellenzufahrten
  • Kompostierbare Abfälle
    Laub, Grünschnitt, Äste, Wurzeln

gefährliche Abfälle sind z.B.

  • Asbest
    festgebundene asbesthaltige Baustoffe AVV 170605* Wellasbestplatten, Ebenasbestplatten
  • Teerpappe
    Kohlenteer und teerhaltige Produkte AVV170303* Dachpappe
    (ohne karzinogene Fasern) nur mit Analyse
  • Mineralwolle
    Dämmmaterial, das gefährliche Stoffe enthält AVV 170603*
    KMF-Dämmstoffe, Steinwolle
  • AIV-Holz
    Hölzer, die gefährliche Stoffe enthalten AVV 170204* getränktes Holz, Fensterholz, Bahnschwellen

Wichtig! Die Abfälle möglichst sortenrein zur Entsorgung bereitstellen und keinesfalls mit gefährlichen Abfällen vermischen. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten.

Beispiele für Fehlbefüllung und Verunreinigung

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